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Hansen, Jürgen Wolfgang

Almosenordnungen im 16. Jahrhundert - Anfänge einer Sozialpolitik insbesondere in süddeutschen Städten

Poor law reform in the 16th century - Beginning of a social policy expecially in towns in upper Germany


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SWD-Schlagwörter: Almosen , Oberdeutschland , Wohltätigkeit , Wirtschaftsentwicklung
Freie Schlagwörter (Deutsch): 16. Jahrhundert, Stiftungen
Freie Schlagwörter (Englisch): poor law, charity, 16th century, upper Germany, social policy
Beteiligte Einrichtung: Philosophische Fakultät / Geschichte
Fakultät: Philosophische Fakultät
DDC-Sachgruppe: Geschichte
Dokumentart: Dissertation
Hauptberichter: Lanzinner, Maximilian (Prof. Dr.)
Sprache: Deutsch
Tag der mündlichen Prüfung: 10.11.2005
Erstellungsjahr: 2005
Publikationsdatum: 30.10.2007
Kurzfassung auf Deutsch: Die Almosenordnungen sind in der Geschichtsschreibung häufig durch das von Gerhard Oestreich formulierte Konzept der Sozialdisziplinierung oder eine Massenarmut begründet worden. Ob diese Gründe tatsächlich die Almosenordnungen in süddeutschen Städten des 16. Jahrhunderts erklären können, will ich untersuchen.

Nach den zahlreichen von mir untersuchten Städten komme ich zu dem Ergebnis, daß die Almosenordnungen keine Reaktion auf eine zunehmende Massenarmut waren. Vielmehr wurden die Almosenordnungen ab 1522 zunächst in einer für breite Bevölkerungskreise vergleichsweise guten wirtschaftlichen Lage erlassen. Gerade zu Beginn der Almosenreform haben viele Personen mitgewirkt, die den Empfängern helfen wollten. Allerdings haben aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des 16. Jahrhunderts einerseits die Zahl der Bedürftigen zugenommen und andererseits die zur Verfügung stehenden finaiziellen Mittel abgenommen: Die von den Almosenordnungen angelegten Kapitalien verloren aufgrund der Inflation real an Wert und wurden insbesondere im 30jährigen Krieg zweckentfremdet zur Landesverteidigung verwendet.

Aufgrund dieser Schere zwischen einer zunehmenden Zahl an Bedürftigen und einem Rückgang an real zur Verfügung stehenden Mitteln hat sich auch der Charakter der Almosenordnungen verändert. Diese Tragik verkennt der Ansatz, daß die Almosenordnungen eine Reaktion auf eine Massenarmut waren.

Den hier aufgezeigten Leistungen gegenüber Bedürftigen wird auch das Konzept der Sozialdisziplinierung, wenigstens den von mir untersuchten Städten, nicht gerecht. Auf diese Leistungen konnten Bedürftige verzichten, so daß eine Pädagogisierung und Disziplinierung nicht die im Vordergrund stehenden Gesichtspunkte waren. Meine Einschätzung stimmt beispielsweise mit der zeitgenössischen Darstellung des Kartäusermönches Grienewaldt überein, der die Leistungen des Almosenamtes in Regensburg lobend hervorhebt. Dieses Lob führt Silke Kröger in ihrer Dissertation zur Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege im frühneuzeitlichen Regensburg wenigstens in den im Register angegebenen Passagen nicht an.

Um die Gründe der Almosenordnungen zu erforschen, ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Ausgestaltung der Almosenordnungen in exemplarischen Städten erforderlich. Daher wird nach einer Darlegung der reichsrechtlichen Grundlagen (Reichspolizeiordnung) die Ausgestaltung des Almosenwesens im Mittelalter als Ausgangslage vor der Reform aufgezeigt. Anschließend werden die Neuerungen durch die Almosenreform in exemplarischen Städten aufgezeigt, geordnet nach Reichsstädten und Territorialstädten. Erst anschließend können die Gründe für die Reform des Almosenwesens anhand der wirtschaftlichen Entwicklung im 16. Jahrhundert sowie der öffentlichen Meinung zu diesen Neuerungen erörtert werden. Anschließend werden die Leistungen nach der Almosenordnung und durch Stiftungen dargestellt.

Dieser Überblick über das Almosenwesen in zahlreichen Städten des 16. Jahrhunderts bietet gegenüber einer Einzeldarstellung des Almosenwesens in einer Stadt den Vorteil, daß charakteristische Differenzen bzw. Übereinstimmungen herausgearbeitet werden. Außerdem ergänzen sich die für eine Stadt oftmals lückenhaften Quellen dergestalt so, daß die Gründe für Almosenreform umfassender untersucht werden können.

Meine These, daß soziale Leistungen während für breite Bevölkerungskreise wirtschaftlich vergleichsweise guten Zeiten ausgebaut und in wirtschaftlich schlechteren Zeiten zurückgeführt werden, erinnert mich an den Sozialstaat im späteren 20. Jahrhundert: Nach einer Auswertung in den Zeiten des Wirtschaftswunders folgt einer Begrenzung der Ausgaben in für breite Bevölkerungskreise wirtschaftlich schlechteren Zeiten (z.B. Hartz IV). Damit gewinnt die vorliegende Untersuchung zum Almosenwesen des 16. Jahrhunderts auch eine Aktualität in der heutigen Diskussion über die weitere Entwicklung des Sozialstaates.
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URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-3513
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09.10.09